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Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Aufgrund meiner Zulassung kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. 
Zuerst vereinbaren wir einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde, in der es darum geht, sich kennenzulernen und zu klären, ob eine Psychotherapie für sie notwendig sein könnte. Dies wird von ihrer Krankenkasse in jedem Fall übernommen. Erst dann folgt die Probatorik und gemeinsam wird ein Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt. Die Bewilligung dauert in der Regel 3 Wochen

Privat Versicherte

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen meistens die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Manchmal gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen Psychotherapie ganz aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen wird oder Begrenzungen im Leistungsumfang der Versicherungen bestehen. Daher sollten Sie sich vor Therapiebeginn mit dem Sachbearbeiter ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen um dies abzuklären. 

Hier ein paar Fragen, die bei dem Telefonat hilfreich sein könnten: 

  1. Ist in dem Leistungsumfang meiner Krankenversicherung eine ambulante Psychotherapie enthalten? Wie viele Therapiestunden stehen mir zu? Sind diese jährlich limitiert?

  2. Werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen, oder gibt es anteilige Kosten für mich?

  3. Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt, z.B. ein Antrag von meiner Psychotherapeutin, oder spezielle Formulare?

Selbstzahler

In manchen Fällen besteht der Wunsch außerhalb der vertraglichen Regelung der Krankenversicherung eine Behandlung durchzuführen. Hierfür besteht die Möglichkeit als Selbstzahler.

Mein Honorar für Selbstzahler/innen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,9 facher Satz – bei speziellen Anliegen mit besonderem Fachwissen berechne ich den 3,5 fachen Satz).

Kostenübernahme: Ressourcen
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